Zusammenhang erkennbar: Kommunen mit systematischen Planungsaktivitäten erzielen bessere Ergebnisse im ‚Atlas digitale Barrierefreiheit‘ (09/2024)
Seit Juni 2024 steht der ‚Atlas digitale Barrierefreiheit‘ zur Verfügung, der die digitale Barrierefreiheit von etwa 11.000 kommunalen Webseiten in Deutschland erfasst. Zur Erstellung des Atlas haben Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit der kommunalen Webseiten überprüft und durch ein Computerprogramm mit rein technischen Kriterien ergänzt. Die Ergebnisse zeigen, dass 97 % der untersuchten Kommunen noch erhebliche Defizite bezüglich der digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseite aufweisen.
In einem direkten Vergleich mit den von uns im Projekt untersuchten 619 Kommunen, zeigt sich, dass Kommunen, in denen wir systematische Planungsaktivitäten aufgefunden haben, signifikant bessere Werte in der digitalen Barrierefreiheit erzielen als das allgemeine Sample des Atlas.
Dieses Ergebnis weist auf einen Zusammenhang zwischen systematischen Planungsaktivitäten der Kommune und der digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten hin. Es kann angenommen werden, dass Kommunen, die sensibel für die Belange von Menschen mit Behinderungen und für Barrierefreiheit sind, unterschiedliche Maßnahmen unternehmen, um die Zugänglichkeit zu ihren eigenen Angeboten zu verbessern und Teilhabe zu ermöglichen.
Für uns als Projektteam lohnt es sich, die Daten des Atlas mit weiteren Ergebnissen unserer Forschung abzugleichen. Zeigen sich Unterschiede zwischen Kommunen mit sPA in den verschiedenen Bundesländern? Schneiden kleine Gemeinden, kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise mit sPA unterschiedlich ab? Zeigen sich Zusammenhänge zwischen hohen Werten im Atlas und dem Vorkommen des Planungsthemas ‚Barrierefreiheit‘ in sPA?
Für Sie könnte es sich lohnen, im Atlas nachzusehen, wie Ihre Kommune in puncto digitaler Barrierefreiheit der Webseite abschneidet und Optimierungspotentiale zu entdecken.
Ergebnisse aus den ersten beiden Arbeitspaketen veröffentlicht – Zwischenbericht und Juristische Expertise online verfügbar (04/2024)
Ab sofort stehen erste Ergebnisse der bundesweiten Untersuchung zur Verbreitung systematischer Planungsaktivitäten in den Kommunen in einem Zwischenbericht sowie als Kurzversion in Leichter Sprache (mit Kern-Aussagen aus dem Bericht) zur Verfügung. Eine Zusammenfassung des Zwischenberichtes in Leichter Sprache wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls veröffentlicht.
Die von den Kolleg*innen der Monitoring-Stelle UN-BRK erstellte juristische Expertise zur Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der UN-BRK steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) online bereit. Die juristische Expertise ist ebenfalls in Leichter Sprache verfügbar.
Den Zwischenbericht finden Sie hier. Zur Kurzversion in Leichter Sprache gelangen Sie über diesen Link.
Den Link zur juristischen Expertise finden Sie hier – den in Leichter Sprache hier.
Dritter Newsletter zum Projekt erschienen (04/2024)
Unser Newsletter (03/24) steht Ihnen zum Download bereit. Darin finden Sie unter anderem Informationen zu dem aktuellen Stand der Umsetzung der UN-BRK sowie einen Einblick in die anstehende vertiefende Untersuchung von systematischen Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene. Wenn Sie automatisch Neuerscheinungen erhalten wollen, können Sie den Newsletter abonnieren. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Startseite.
Den Newsletter finden Sie hier.
Juristische Expertise und Ergebnisse der Online-Recherche beim 2. Beiratstreffen in Berlin vorgestellt (02/2024)
Das Jahr 2024 startet im Projekt ‚UN-BRK kommunal‘ sehr ereignisreich: Wir haben fleißig die Daten aus 619 recherchierten Kommunen ausgewertet und in 41 % dieser Fälle systematische Planungsaktivitäten (sPA) gefunden. Die Kolleg*innen im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) erarbeiteten zugleich eine juristische Expertise zur rechtlichen Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der UN-BRK. Am 16.02.2024 diskutierten wir unsere empirischen und juristischen Erkenntnisse gleich mit unserem Projektbeirat.
Im Projektbeirat fand die Eindeutigkeit der rechtlichen Umsetzungsverpflichtung der Kommunen hinsichtlich der UN-BRK – und dies sowohl aus völkerrechtlicher, EU-rechtlicher als auch nationalrechtlicher Perspektive – große Beachtung. Der Beirat regte an, diese Erkenntnisse in verschiedenen Formaten für den Transfer aufzubereiten. Die empirischen Ergebnisse zu den 252 Kommunen mit systematischen Planungsaktivitäten aus der Recherche des Siegener Teams stießen ebenfalls auf großes Interesse. Die Beiratsmitglieder waren sich einig, dass die bisherige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an sPA (76 %) – insbesondere im Sinne einer aktiven Mitbestimmung (40 %) – noch ausbaufähig ist. Dass die ab 2009 schnell ansteigende Zahl von Beschlüssen und Beauftragungen von sPA seit 2014 wieder rückläufig ist, konnten die Beiratsmitglieder auch aus eigener Erfahrung bestätigen: Die Ratifizierung der UN-BRK hatte eine Welle von Umsetzungsaktivitäten nach sich gezogen, die in den vergangenen Jahren allerdings im Gesamten wieder abgeebbt ist. Vollständig zum Erliegen gekommen ist die Aufnahme neuer Planungen jedoch nicht.
Im Austausch der Teilnehmenden herrschte Konsens darüber, dass es nun einen neuen Anstoß benötigt, um die UN-BRK nachhaltig in die Fläche zu tragen. Dazu leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag. Die Ergebnisse aus unserer ersten Erhebungsphase werden wir voraussichtlich Anfang April in Form eines Zwischenberichts auf unserer Homepage veröffentlichen. Dort können Sie unsere Erkenntnisse bald im Detail lesen. Die juristische Expertise des DIMR wird ebenfalls in nächster Zeit erscheinen. Wer die Wartezeit bis dahin verkürzen möchte, kann sich jetzt schon mit unserem Vorgehen und unserer Forschungsmethode bei der empirischen Untersuchung auseinandersetzen: Im ZPE-Jahresbericht 2022/2023 ist ein Beitrag zur Eignung der Online-Recherche für die Erfassung von kommunalen Planungsprozessen erschienen. Diesen haben wir auf der Basis unserer Erfahrungen im nun abgeschlossenen Arbeitspaket verfasst.
Online-Recherche nach systematischen Planungsaktivitäten auf der Zielgeraden (12/2023)
Passend zum Ausklang des Jahres können wir die Datenerhebung im Arbeitspaket 2, also die Suche nach systematischen Planungsaktivitäten (sPA) zur Umsetzung der UN-BRK in Kommunen, abschließen. Damit deaktivieren wir auch den ‚Meldebogen‘, über den Sie uns auf sPA in (kleinen) kreisangehörigen Kommunen aufmerksam machen konnten. Vielen Dank an alle Melder*innen!
Auf uns wartet nun die Auswertung von Daten aus über 600 Kommunen aus allen Bundesländern, der wir gespannt entgegensehen. Eine erste Ergebnisvorstellung ist für Februar 2024 im Projektbeirat geplant. Dort werden wird gemeinsam mit den Kolleg*innen von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und den Beiratsmitgliedern auch schon die Vorüberlegungen zur vertieften Analyse von Planungsprozessen (Arbeitspaket 3) schärfen.
Über die Veröffentlichung eines Zwischenberichts werden wir im 1. Quartal 2024 informieren.
Bis dahin wünschen wir Ihnen einen guten Jahreswechsel!
‚UN-BRK kommunal‘- Projektteam nimmt am Teilhabekongress in Köln teil
Am 21. und 22. September 2023 fand an der Universität zu Köln der 3. Kongress der Teilhabforschung mit dem thematischen Schwerpunkt „Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen!“ statt, an welchem mehrere Mitglieder des Projektteams teilnahmen.
Mitveranstalter des Kongresses ist Aktionsbündnis Teilhabeforschung e.V., das sich zum Ziel gesetzt hat, Forschung zur Teilhabe und zur Umsetzung der UN-BRK zu fördern und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Das Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) ist Mitglied des Bündnisses.
Durch den vom Kongress gewählten Bezug auf das Recht auf Teilhabe ergaben sich viele inhaltliche Überschneidungen zur Fragestellung des Projektes ‚UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen‘. Dieser Zusammenhang wurde konkret an zwei Stellen vertieft:
Im Rahmen eines Kurzvortrags mit dem Titel „Die Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen als Forschungsfeld der Teilhabeforschung“ stellte Matthias Kempf heraus, warum die kommunale Ebene für auf Teilhabe fokussierende Forschungsfragen besonders gewinnbringend ist. Gleichzeitig zeigte er auch, welche Herausforderungen sich durch die dort relevanten komplexen Zusammenhängen ergeben. Im Anschluss an den Vortrag kam es zu einer gewinnbringenden Diskussion der Teilnehmenden zum im Projekt ‚UN-BRK kommunal‘ gewählten wissenschaftlichen Ansatz.
Zudem regte Prof. Dr. Albrecht Rohrmann im Rahmen der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses an, eine Arbeitsgruppe „kommunale Inklusionspolitik als Gegenstand der Teilhabeforschung“ einzurichten, um strukturell den wissenschaftlichen Austausch in diesem Forschungsfeld zu verbessern. Dieser Vorschlag wurde begrüßt. Aktuell erarbeiten Mitglieder des ZPE ein Eckpunktepapier, dass die vielfältigen Anknüpfungspunkte für wissenschaftliche Fragestellungen in diesem Zusammenhang näher beschreibt.
Unser Projektteam wächst (10/2023)
Wir freuen uns, seit September Christopher Wegner und Vanessa Tammling als Studentische Hilfskräfte in unserem Forschungsprojekt begrüßen zu können. Die Arbeit unserer neuen Mitarbeiter*innen fokussiert derzeit die Ermittlung systematischer Planungsaktivitäten (sPA) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Christopher Wegner studiert im Bachelorstudiengang ‚Sozialwissenschaften in Europa‘ an der Universität Siegen. Zur UN-Behindertenrechtskonvention sagt er: „In meinem Studium bin ich schon öfter der Thematik der UN-BRK begegnet; sie dient als wichtiger Grundsatz für eine gesunde und gut funktionierende Gesellschaft und zeigt gleichzeitig auch, wie viel noch getan werden muss, damit alle Menschen als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft wahrgenommen werden. Als Student der Sozialwissenschaften freue ich mich daher, ein Teil dieses Projektes sein zu können, um die Theorie aus dem Studium in die Praxis zu bringen und selbst ein besseres Verständnis zu entwickeln für solch wichtige Themen wie Inklusion und Gleichberechtigung.“ Vanessa Tammling ist Studentin im Bachelorstudiengang ‚Soziale Arbeit‘, ebenfalls an der Universität Siegen. Über die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention sagt sie: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist von großer Bedeutung, da das Recht auf Inklusion ein Menschenrecht darstellt und die Konvention Inklusion fördert. Die UN-BRK fordert gleiche Chancen, Barrierefreiheit sowie die Möglichkeit an der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe. Während meines Studiums wurde mir die Bedeutung von Inklusion und die Notwendigkeit ihrer Verwirklichung besonders deutlich. Daher freue ich mich sehr, Teil dieses Projekts zu sein, welches mir die Gelegenheit bietet, neue Perspektiven zu gewinnen sowie die Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene zu recherchieren und kennenzulernen.“ Mit Christopher Wegner und Vanessa Tammling unterstützen nun insgesamt fünf studentische Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Studiengängen an der Universität Siegen unser Projekt. Neben einer intensiven Einarbeitungsphase zu unserem Verständnis von sPAs zur Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene steht das gesamte Projekt-Team in regem fachlichen Austausch. Herzlich Willkommen im Team!
Zweiter Newsletter zum Projekt erschienen (10/2023)
Unser Newsletter (02/23) steht Ihnen zum Download bereit. Dieser beinhaltet unter anderem einen ‚Abstecher‘ in die inklusive Kinder- und Jugendhilfeplanung. Wenn Sie automatisch Neuerscheinungen erhalten wollen, können Sie den Newsletter abonnieren. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Startseite.
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Unser Projektteam bekommt Zuwachs (07/2023)
Im Zuge unserer Recherche zur Erfassung systematischer Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene (sPA) freuen wir uns, Emma Loreen Stahr und Jan Birkhahn als studentische Unterstützung in unserem Projekt begrüßen zu können. Beide sind Studierende im Department Erziehungswissenschaft – Jan Birkhahn im Lehramt, Emma Stahr in der Pädagogik – und haben durch die Tätigkeit im Projekt die Möglichkeit, wissenschaftliche Projektarbeit hautnah kennenzulernen sowie eigene Perspektiven im Kontext des Projektes zu entdecken und zu entwickeln. Zur UN-Behindertenrechtskonvention sagen sie Folgendes:
Jan Birkhahn
„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wegweisendes Abkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft fördert. In meinem Studium habe ich gelernt, wie wichtig es ist, inklusive Bildungssysteme zu schaffen, in denen jeder Schüler die gleichen Chancen erhält, unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen.“
Emma Loreen Stahr
„Die UN-BRK ist ein wichtiger Grundstein für eine positive Entwicklung innerhalb der Gesellschaft und sollte in deutlich mehr Prozesse mit einbezogen werden. Dank des Schwerpunkts auf Inklusion innerhalb meines Studiums habe ich viele Aspekte für eine gelingende Inklusion kennen gelernt. Dementsprechend finde ich die Auseinandersetzung mit der konkreten Umsetzung von Inklusion in den Kommunen umso spannender und diese zeigt einem selbst neue Blickwinkel auf, die häufig von der Allgemeinheit übersehen werden. Dieses Projekt ermöglicht es mir, viele neue Aspekte und Umsetzungsmöglichkeiten der UN-BRK zu erkennen. Dementsprechend freue ich mich auf die weitere Auseinandersetzung mit der Thematik sowie auf die Arbeit im Team.“
Die studentischen Team-Mitglieder werden während der Einarbeitungsphase zu unserem Verständnis von sPA intensiv geschult und auch während der Mitarbeit von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden eng begleitet. Herzlich Willkommen im Team!
Vorstellung des Projektes an der Evangelischen Hochschule Bochum (06/2023)
Auf Einladung von Prof. Dr. Theresia Degener stellte das ZPE-Forschungsteam das Projekt im Rahmen des Seminars „Antidiskriminierungsrecht“ an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH Bochum) vor. Zusammen mit den Studierenden des Masterstudiengangs „Management in sozialwirtschaftlichen und diakonischen Einrichtungen“ und BODYS-Kolleg*innen konnte eine Brücke zwischen der UN-BRK und Antidiskriminierung geschlagen werden: Die UN-BRK versteht bereits die „Nicht-Erfüllung“ angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung. Weiterhin wird jede Form der Segregation als Diskriminierung verstanden. Über diese Zusammenhänge entstehen Spannungsfelder zwischen der UN-BRK und anderen Rechtsnormen, beispielsweise dem Elternwahlrecht hinsichtlich einer Regel- oder Förderbeschulung. Im Anschluss hatten die Teammitglieder die Gelegenheit, eine stimulierende Lehrveranstaltung der Bochumer Kolleg*innen zur ‚Tauben-Kultur‘ im Kontext der Disability Studies zu erleben. Das Team dankt Theresia Degener, Stefan Schache, Franziska Witzmann und Anneke Arlabosse vom Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) für den angenehmen und anregenden Austausch und freut sich auf künftige Gelegenheiten des Zusammentreffens.
Projekt weiter bekannt machen, Unterstützung in den Ländern gewinnen: Projektvorstellung beim Treffen der Landesbehindertenbeauftragten und in den ersten Bundesländern erfolgt. – Strukturierte Recherche nach systematischen Planungsaktivitäten in den Kommunen läuft an. (05/2023)
Die Entwicklung eines Recherche-Instruments zur Erfassung von systematischen Planungsaktivitäten (sPA) in Kommunen konnte in der ersten Phase des Arbeitspakets-2 werden. Erprobt und finalisiert wurde das Instrument bei der Recherche nach sPAs in Rheinland-Pfalz mit seiner besonderen Kommunalstruktur mit Verbandsgemeinden. Hilfreiche Einschätzungen und Hinweise erhielt das Projekt-Team in dieser ersten Phase vom rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Matthias Rösch. Zudem konnte das Projekt beim Treffen der Kommunalen Behindertenbeauftragten als auch im „Netzwerk Aktionspläne“ in Rheinland-Pfalz vorgestellt werden.
Wir setzen nun die Recherche in anderen Bundesländern fort. Wir untersuchen dort jeweils alle Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörige Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern. Wenn wir Hinweise darauf erhalten, dass es in Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK gibt, nehmen wir auch diese Kommunen unter die Lupe.
Damit wir möglichst viele Hinweise bekommen, machen wir das Projekt weiter bekannt. Ende April waren wir eingeladen, das Projekt beim Treffen der Landesbehindertenbeauftragten mit unserem Projektpartner, der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, vorzustellen. Erfreulicherweise haben uns im Nachgang bereits Einladungen zu Treffen von kommunalen Behindertenbeauftragten in den Ländern erreicht, so z.B. aus Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Mit den Runden der hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten in Nordrhein-Westfalen gab es zeitgleich bereits Kontakt, denn NRW steht – einerseits als „Heimat-Bundesland“ des ZPE in Siegen, andererseits als Bundesland mit einer großen Anzahl von Kommunen – als zweites Bundesland in unserem Recherche-Fokus. Die Teilnehmenden stellten interessierte Rückfragen und konnten sich mit Planungsprozessen aus ihren Kommunen in der Beschreibung der Forschungsinhalte gut wiederfinden.
Nach Abschluss der Recherche in NRW lenken wir unsere Aufmerksamkeit voraussichtlich nach Sachsen. Hier stellten wird das Projekt Anfang Mai beim Treffen der Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vor, warben um Unterstützung beim Auffinden von sPAs in Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern und erhielten von den Beauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte wertvolle Hinweise, wie wir auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit unserem Anliegen erreichen können.
Wir freuen uns darauf, das Projekt in den weiteren Bundesländern bekannt zu machen und dort sPAs aufzuspüren.
Wenn Sie systematische Planungsaktivitäten – vor allem in kleineren Städten und Gemeinden – kennen, die man nicht ohne Weiteres im Internet findet, dann lassen Sie uns das gerne über diesen Link wissen!
Erster Newsletter zum Projekt erschienen (31. März 2023)
Unser Newsletter (01/23) steht Ihnen zum Download bereit. Wenn Sie automatisch Neuerscheinungen erhalten wollen, können Sie den Newsletter abonnieren. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Startseite
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Teilnahme des Projekt-Teams an der 36. Jahrestagung der Inklusionsforscher*innen (IFO 2023) – Symposium zur kommunalen Umsetzung der UN-BRK ergänzt das Programm um die Perspektive auf die Planung inklusiver Gemeinwesen
Vom 8. bis zum 10. Februar tauschte das Siegener Projektteam sich an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich mit anderen Wissenschaftler*innen über Fragen zum Verhältnis von Inklusion und Demokratie als auch Chancengleichheit aus. Das Team konnte vielfältige Anregungen gewinnen und ergänzte den stark schulisch fokussierten Diskurs um die Perspektive auf kommunale Strukturen in einem inklusiven Gemeinwesen. In einem eigenen Symposium stellten Lena Bertelmann, Matthias Kempf und Albrecht Rohrmann entlang eines Thesenpapiers Forschungsarbeiten vor, die dem Projekt „UN-BRK kommunal“ vorangegangen waren. Zu Beginn skizzierte Albrecht Rohrmann das Verhältnis der kommunalen Umsetzungsebene zur UN-BRK als völkerrechtliches Abkommen, das auf Bundesebene ratifiziert wurde. Daraufhin stellte Matthias Kempf die Vorzüge von planerischen Aktivitäten vor, welche auf die Entwicklung von inklusiven Gemeinwesen zielen. Welche Rolle hauptverantwortlichen Mitarbeitenden aus der kommunalen Verwaltung dabei zukommt, erläuterte Lena Bertelmann. Besonders spannend für alle Beteiligten waren die vielen Beispiele aus der Begleitung und Erforschung kommunaler Planungen, mit denen die Referierenden ihre Ausführungen illustrierten. Im Anschluss diskutierten das Projekt-Team und die Teilnehmenden des Symposiums Fragen zu förderlichen und hemmenden
Bedingungen in der kommunalen Praxis sowie politikwissenschaftliche Aspekte. Mit der kürzlich gestarteten ersten Erhebungsphase im Projekt „UN-BRK kommunal“ konnte das Siegener Team eine erstmalige Übersicht zu bestehenden kommunalen Planungen zur UN-BRK in der gesamten BRD in Aussicht stellen.
Das Projekt-Team auf der IFO 2023 (v. l. n. r.): Malin Butschkau, Matthias Kempf, Albrecht Rohrmann, Lena Bertelmann
Das Konzept des Symposiums sowie die Thesen finden Sie hier.
Siegener Projekt-Team fährt nach Zürich – Vorstellung von Forschungsarbeiten bei der 36. Jahrestagung der Inklusionsforscher*innen (IFO 2023) (Januar 2023)
Vom 8. bis 10. Februar kommen Inklusionsforscher*innen an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich anlässlich der „IFO 2023“ zusammen. Die Tagung nimmt das Verhältnis von Inklusion und Demokratie sowie Chancengerechtigkeit aus einer interdisziplinären und internationalen Perspektive in den Blick. Mit dabei ist auch das Team des Projektes „UN-BRK kommunal“. Lena Bertelmann, Matthias Kempf und Albrecht Rohrmann bieten am 9. Februar ein Symposium zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene an. Vorgestellt werden Forschungsarbeiten, die im Zusammenhang der Vorbereitung des Projektes entstanden sind. Besonders spannend ist, dass die Tagung den Austausch mit Wissenschaftler*innen aus anderen Ländern ermöglicht.
Projekt-Team komplett – Malin Butschkau vervollständigt die Forschungsgruppe vom ZPE (Januar 2023)
Mit dem neuen Jahr begrüßen wir Malin Butschkau als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt-Team. Mit einem Bachelorabschluss in Heilpädagogik und einem Masterabschluss „Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung“ war sie zuvor am Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe tätig und konnte dort für das „UN-BRK kommunal“-Projekt einschlägige Erfahrungen sammeln. Wir freuen uns auf die Perspektiven und Erkenntnisse, die sie als neue Kollegin in die wissenschaftliche Projektarbeit einbringen wird. Herzlich Willkommen!
Expert*innen aus der kommunalen Praxis geben Impulse für die Forschung – Erstes Treffen des projekt-begleitenden Beirats fand in Berlin statt (11/Nov./2022)
Am 11. November 2022 begrüßten die Projekt-Partner*innen des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) die Mitglieder des projektbegleitenden Beirats in den Räumlichkeiten des DIMR in Berlin. Auch Herr Einstmann der zuständige Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welches das Projekt fördert, war gekommen, um die Bedeutung des Projektes zu erläutern und dem Beirat sowie der Projektarbeit viel Erfolg zu wünschen.
Schwerpunkt des ganztägigen Auftakts zur Zusammenarbeit von Beirat und Projekt-Team bildete das gegenseitige Kennenlernen sowie die Vorstellung der über den Zeitraum von drei Jahren geplanten Forschungsvorhaben und die Beratung der nächsten Schritte im Projekt. „Wir freuen uns“, sagt Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, „dass die Mitglieder unserer Einladung zur Mitwirkung im Beirat gefolgt sind. Wir können unsere Forschungsvorhaben mithilfe der Impulse der Experten und Expertinnen aus der kommunalen Praxis gut schärfen.“ Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Interessenvertretung und Selbstorganisation von Menschen mit Behinderungen, kommunalen und Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen von Verbänden und Organisationen, die ihre Aktivitäten auf die Belange von Menschen mit Behinderungen und Förderung inklusiver Strukturen richten, Vertreter*innen aus Kommunen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft.Unser Projektbeirat
Der Beirat begleitet die Arbeit über die gesamte Projekt-Laufzeit; es sind mehrere Treffen in Präsenz vorgesehen. Für die Forscher*innen der Uni Siegen steht als nächster Schritt die Entwicklung eines Recherche-Instruments zum Auffinden systematischer Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen an. Bevor das Instrument zur Anwendung kommt, wird es mit den Expert*innen des Beirats beraten.Gute Kommunalpolitik braucht systematische Planung – Dreijähriges Forschungsprojekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene geht an den Start Okt./2022
Viele Kommunen in Deutschland wollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang stärken. Sie nutzen dafür bisher „Aktionspläne“ und Formate kommunaler Behindertenpolitik wie die örtliche Teilhabeplanung. Hier sind zum Teil schon wichtige Impulse aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufgenommen worden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert nun von 2022 bis 2025 das Projekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“. Das Projekt wird gemeinsam vom Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) durchgeführt. Das Projekt will systematisch empirisch untersuchen, in welcher Weise Kommunen bundesweit aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln und welche Rolle partizipative Planungs- und Arbeitsstrukturen dabei spielen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, aufbauend auf den Forschungsergebnissen Empfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung von Kommunen zu erarbeiten. Dies soll weitere Kommunen zur systematischen Umsetzung der UN-BRK anregen und den Erfolg solcher Prozesse verbessern. Begleitet wird das Projekt durch einen Beirat. Dem Beirat gehören Interessensvertreter*innen von Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen von Kommunen sowie Forscher*innen aus dem Bereich der Disability Studies an. Der Beirat nimmt am 11. November 2022 in einer konstituierenden Sitzung seine Arbeit auf.