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Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben bereits den Impuls durch die UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Ort zu stärken.

Viele der Kommunen bedienen sich dabei eines ‚Aktionsplans‘ oder vergleichbarer Formate.

Um weitere Kommunen zu einer systematischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anzuregen und den Erfolg solcher Prozesse zu verbessern, sollen Unterstützungsangebote für Kommunen erarbeitet werden.

Dafür braucht es zunächst eine Bestandsaufnahme, in welcher Weise Kommunen in Deutschland aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln. Darum geht es in dem dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) durchgeführt wird.


Mit der neuen Transferwebseite, die nun Teil des Webauftritts des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) ist, steht ein zentraler Baustein unserer Transferstrategie zur Verfügung. Die Seite bündelt vielfältige praxisorientierte Materialien: Ausführungen zu förderlichen Faktoren und Stolpersteinen in kommunalen Planungsprozessen, Factsheets zu kommunalen Planungsprozessen in den Bundesländern, ein FAQ zum Rechtsgutachten über kommunale Verpflichtungen sowie anonymisierte Kommunalporträts aus unserer vertiefenden Analyse.

Viele Informationen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Ziel ist es, kommunale Akteurinnen und Akteure zu unterstützen und Impulse für inklusive Planungsprozesse zu geben.

Zu der Webseite gelangen Sie hier.


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