UN-BRK kommunal

UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen
Laufzeit: Oktober 2022 bis September 2025

Im Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben zahlreiche Kommunen in Deutschland den Impuls aufgenommen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang zu stärken. Dabei haben sich viele Kommunen des Politikansatzes ‚Aktionsplan‘ oder eines vergleichbaren Formats bedient. Um weitere Kommunen zu einer systematischen Umsetzung der UN-BRK anzuregen und den Erfolg solcher Prozesse zu verbessern, sollen Unterstützungsangebote für Kommunen erarbeitet werden.

Das Projekt dient zum einen einer Bestandsaufnahme, in welcher Weise die Kommunen aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen in partizipativen Planungs- und Arbeitsstrukturen zu entwickeln. Aufbauend auf den Erkenntnissen sollen Empfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung von Kommunen erarbeitet werden.

Das dreijährige Forschungs- und Entwicklungsprojekt wird in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt. Es wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

http://unbrk-kommunal.de

Ansprechpersonen:

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Matthias Kempf, M.A., Lena Bertelmann, M.A.