Keynotes
Zwanzig Jahre UN Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 20 nach der Verabschiedung der UN – Behindertenrechtskonvention (CRPD) durch die Vereinten Nationen stellt sich die Frage, welche Wirkung die Konvention entfalten konnte. Der internationale Menschenrechtskanon wurde durch die CRPD erheblich weiter entwickelt. Nationale und Internationale Behindertenpolitik wurde aus der Nische der Fürsorgepolitik in die Menschenrechtspolitik überführt. Die Vereinte Nationen, ihre Menschenrechtorgane und die Institutionen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit wurden durch die CRPD verändert. Auch die internationale Behindertenbewegung hat sich in der Menschenrechtsarbeit professionalisiert. Alle der 193 Staaten der Vereinten Nationen sind inzwischen Mitglieder der CRPD. Hinzu kommt die EU als 194. Mitglied. Der Genfer CRPD – Ausschuss hat inzwischen mehr als 145 von ihnen überprüft, davon die Hälfte während meiner Zeit als Ausschussmitglied. Aus dieser Zeit werde ich berichten, was wir bei der Überwachung der Rechte aus der CRPD gelernt haben: die Instrumente und Ansätze, die wir eingesetzt haben, um zu verhandeln, zu überzeugen, aufzuklären, zu humanisieren und zu quantifizieren, um Veränderungen voranzutreiben. Ich werde den normativen Standard für selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Partizipation auf globaler und internationaler Ebene, wie er vom CRPD Ausschuss entwickelt wurde, skizieren. Und ich werde der Frage nachgehen, was menschenrechtsbasierte Forschung vor diesem Hintergrund ausmacht.
Zur Person:
Theresia Degener war von 1998 bis 2010 Professorin für Recht, Verwaltung und Organisation und von 2010-2024 Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Bochum. Dort leitet sie von 2015 – 2024 BODYS, das Bochumer Zentrum für Disability Studies. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Disability & Gender Studies, Diskriminierungsschutz und Menschenrechte. Von 2011 bis 2018 war sie Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hatte in den letzten beiden Jahren den Vorsitz inne.
Von globalen Verpflichtungen zu lokalen Realitäten: Dekolonisierung der Teilhabe und Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit von Gemeinschaften zwanzig Jahre nach der CRPD
Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) feiert die globale Behindertenbewegung bedeutende normative Fortschritte bei der Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger und aktive Akteure des Wandels. Für viele Gemeinschaften im globalen Süden, insbesondere im ländlichen Afrika, bleibt das Versprechen einer „vollständigen und wirksamen Teilhabe“ jedoch durch strukturelle Ungleichheiten, koloniale Hinterlassenschaften und Lücken zwischen Politik und Praxis eingeschränkt. Dieser Vortrag untersucht anhand von Erkenntnissen aus der Forschung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der Beratungsarbeit in Gemeinden und der Politikentwicklung in Simbabwe und im südlichen Afrika, wie globale Rahmenwerke wie die CRPD im afrikanischen Kontext lokalisiert, abgelehnt und neu gedacht werden. Er argumentiert, dass die Dekolonialisierung der Teilhabe über die Inklusion innerhalb bestehender Strukturen hinausgeht; sie erfordert die Rückgewinnung von lokalem Wissen, die Umverteilung von Macht und die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Anhand von Erfahrungen von Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPDs) und Initiativen für inklusive Bildung und psychische Gesundheit zeigt die Präsentation, wie lokal getragene Lösungen die CRPD mit Leben füllen. Die Keynote schließt mit dem Vorschlag eines dekolonialen Rahmens für die nächsten 20 Jahre, der Intersektionalität, Koproduktion und epistemische Gerechtigkeit fördert, um die CRPD von einer globalen Verpflichtung in eine gelebte, in der Gemeinschaft verwurzelte Realität zu verwandeln.
Übersetzt mit DeepL.com
Zur Person:
Professor’in Tsitsi Chataika ist eine führende Wissenschaftlerin und Praktikerin in den Bereichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen, inklusive Bildung und soziale Gerechtigkeit an der Universität von Simbabwe. Seit zwei Jahren ist sie als Beraterin für Inklusion von Menschen mit Behinderungen für CBM Global Disability Inclusion Zimbabwe tätig. Mit über 25 Jahren Erfahrung umfasst ihre Arbeit strategische Beratung, Politikentwicklung und partizipative Forschung in ganz Afrika, wobei sie sich auf die Dekolonialisierung der Inklusion und die Stärkung von Organisationen für Menschen mit Behinderungen konzentriert. Als erfolgreiche Autorin und Herausgeberin mehrerer internationaler Handbücher zu Behinderung und Bildung hat Professor Chataika maßgeblich zur Gestaltung von Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Simbabwe und der gesamten Region beigetragen. Ihre wissenschaftliche Arbeit und Praxis basieren auf Menschenrechten, Intersektionalität und der Stärkung von Gemeinschaften, wobei sie die zentrale Bedeutung gelebter Erfahrungen für die Transformation von Gesellschaften für alle in den Vordergrund stellt. Sie beeinflusst weiterhin globale und regionale Dialoge über inklusive Entwicklung und bringt eine authentische afrikanische Perspektive in die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Übersetzt mit DeepL.com
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für Kommunen und soziale Dienste
Zahlreiche Kommunen haben bereits beschlossen, die Vorgaben der UN-BRK durch systematische Planung umzusetzen. Viele Soziale Dienste entwickeln ihre Angebote im Sinne der Ermöglichung von Selbstbestimmung und einer gleichberechtigten Teilhabe weiter. Sie stoßen dabei auf unterschiedliche Herausforderungen.
Die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung erfordert es, die Entwicklung der Infrastruktur und inklusionsorientierte Dienste handlungsfelderübergreifend und sozialräumlich zusammenzuführen. Dafür werden neue Strukturen der Zusammenarbeit benötigt. Die Aufgaben der Kommunen und der Träger von Diensten und ihre Zusammenarbeit müssen neu bestimmt werden. Es besteht die Herausforderungen, die Planungs- und Entwicklungsprozesse vor allem unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen partizipativ zu gestalten. An die Fachkräfte auf Seiten der Verwaltung und bei den Trägern sozialer Dienste stellen sich neue Anforderungen an die Organisationsstrukturen ihrer Leistungsangebote sowie die Gestaltung ihres professionellen Handeln.
Im Feld der Rehabilitation hat die Reform des SGB IX durch das BTHG (2016) für eine inklusionsorientierte Weiterentwicklung Möglichkeiten eröffnet. In der Kinder- und Jugendhilfe erfolgte mit dem Kinder- und Jugendstärkungsstärkungsgesetz (2021) eine Weichenstellung für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Auch in anderen Bereichen wie der Pflege oder der rechtlichen Betreuung ist eine stärkere Orientierung an Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe erkennbar. Festzustellen ist jedoch, dass sich daraus ergebende Möglichkeiten bislang nur bedingt ausgeschöpft werden. Es zeigen sich erhebliche Beharrungstendenzen, an alten Orientierungen, Verfahren und Strukturen festzuhalten. Vorgaben der UN-BRK und auch entsprechende Reformansätze in anderen Gesetzen werden ignoriert, als ‚unrealistisch‘ belächelt oder als ‚ideologisch‘ diskreditiert. Ein gesellschaftlich-kultureller Roll-back ist unverkennbar.
Vor diesem Hintergrund Vortrages sollen im Vortrag Möglichkeiten zur Diskussion gestellt werden, wie durch neue Formen örtlicher Planung unter Federführung der Kommunen die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens und darauf bezogener sozialer Unterstützungsdienste gefördert werden kann.
Insgesamt wird verdeutlicht, dass die transdisziplinäre wissenschaftliche Befassung mit kommunaler Teilhabepolitik und Teilhabeplanung als eines ihrer wesentlichen Instrumente für die Implementation der UN-BRK außerordentlich bedeutsam ist. Diesbezüglich kommen auf die Teilhabeforschung auch künftig wichtige Aufgaben zu.
Zur Person:
Albrecht Rohrmann ist Professor für Sozialpädagogik mit den Schwerpunkten soziale Rehabilitation und Inklusion sowie Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung sozialer Dienste (ZPE). Die Entwicklung und die strukturellen Bedingungen der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und die Auseinandersetzung mit Planungstheorien und -praktiken gehört zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Er war an einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Kooperationsprojekt zwischen dem ZPE und der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Untersuchung von systematischen Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention (www.unbrk-kommunal.de) beteiligt.
– Text folgt –