11. September 2026, 14:30–16:00 Uhr
Ausgehend von Artikel 29(b) der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird ein partizipationsförderndes Umfeld gefordert, das Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten ermöglicht. Bislang ist jedoch unklar, wie ein solches Umfeld entsteht und welche strukturellen, kulturellen und aktivierenden Voraussetzungen dafür notwendig sind. Besonders in kleinen Gemeinden fehlen oft nicht nur Beteiligungsangebote oder Selbstvertretungsstrukturen, sondern auch Voraussetzungen wie Sichtbarkeit, Begegnungsräume oder lokale Netzwerke. Dadurch rückt die pre-politische Ebene – die Vorphasen politischer Beteiligung – in den Mittelpunkt: jene Bedingungen, Prozesse und Mechanismen, die politische Teilhabe überhaupt erst ermöglichen.
Der Beitrag stellt Zwischenergebnisse eines Dissertationsprojekts vor, das untersucht, wie ein Umfeld in kleinen Gemeinden entsteht und welche Rolle intermediäre Akteurinnen dabei einnehmen. Empirischer Zugang sind die Kommunalen Inklusionsvermittlerinnen (KIV) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – ein Modell, das lokale Brücken zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit Behinderungen schaffen soll.. Theoretisch stützt sich die Studie auf Art. 29 UN-BRK, Active-Citizenship, Mechanismenforschung und das Struktur-Kultur-Aktivität-Modell.
Methodisch kombiniert die Studie eine onlinebasierte Vollerhebung aller KIV, qualitative Interviews, Dokumentenanalysen und eine netzwerkbezogene Auswertung. Drei Gemeinden wurden vergleichend untersucht. Identifiziert wurden zentrale strukturelle, kulturelle und aktivierende Faktoren sowie Wirkmechanismen wie Verwaltungsöffnung, Bewusstseinsbildung, Vertrauensaufbau, Mobilisierung und Netzwerkinitiierung. Die Zwischenergebnisse zeigen unterschiedliche Handlungslogiken intermediärer Akteur*innen und Bedingungen, unter denen lokale Aufbauprozesse gelingen oder scheitern.
Abschließend wird diskutiert, welche Mechanismen lokale Teilhabestrukturen hervorbringen können, wo Gemeinden strukturell an Grenzen stoßen und welche Schlussfolgerungen sich für die Entstehung und Stärkung lokaler Teilhabestrukturen ziehen lassen.
Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zeigt sich auf kommunaler Ebene immer wieder, dass gleichberechtigte Teilhabe selten in Konzeptpapieren entsteht, sondern im alltäglichen Handeln vor Ort. In unserer beruflichen Praxis in der Jugendarbeit, Inklusionsarbeit und Gemeinwesenarbeit erleben wir, dass sich Teilhabe in konkreten Situationen entscheidet. An Orten an denen sich Menschen selbstverständlich zugehörig fühlen, zum Beispiel im Jugendtreff, bei Veranstaltungen im Quartier, in Vereinen oder in der Zusammenarbeit mit Verwaltung und Politik. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern solche alltäglichen Entscheidungen politisch sind, weil sie gesellschaftliche Teilhabe mitgestalten.
Der Beitrag nimmt diese Alltagserfahrungen zum Ausgangspunkt und fragt: Wann gelingt Teilhabe im täglichen Handeln tatsächlich? In welchen Situationen fühlen sich Menschen selbstverständlich dazugehörig, ohne dass Inklusion ausdrücklich thematisiert wird? Welche Rolle spielen Beziehungen, Vertrauen und offene, niedrigschwellige Strukturen – und warum entscheiden oft kleine Rahmenbedingungen wie Orte, Zeiten oder Sprache über Teilhabe oder Ausschluss?
Im zweiten Teil wird das Spannungsverhältnis zwischen dem menschenrechtlichen Anspruch der UN-BRK und kommunaler Realität beleuchtet: Wir fragen, wie die UN-BRK im Arbeitsalltag handlungsleitend wird: Wann bietet sie Orientierung und Rückenstärkung für inklusive Praxis, und wann bleibt sie abstrakt? Welche Grenzen ergeben sich zwischen fachlichem Anspruch und praktischer Machbarkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen? Wer trifft diese Entscheidungen im kommunalen Alltag? Wie können Akteur*innen aus dem Gemeinwesen – etwa Vereine oder engagierte Einzelpersonen – Teilhabe begünstigen? Wo zeigen sich konkreter Handlungsbedarf und geeignete Stellschrauben für Veränderung?
Darüber hinaus richtet der Beitrag den Blick auf Beteiligungsprozesse an sich und fragt: Wer darf tatsächlich mitentscheiden, wenn es um Teilhabe vor Ort geht? Worin unterscheidet sich echte Mitgestaltung von symbolischer Beteiligung? Welche Barrieren entstehen selbst in gut gemeinten Beteiligungsformaten, etwa durch formale Settings, Zeitlogiken oder Sprache?
Der Beitrag versteht sich ausdrücklich nicht als abgeschlossene Forschung, sondern als praxisreflexive Auseinandersetzung. Abschließend wird gefragt, was aus Situationen gelernt werden kann, in denen Teilhabe nicht gelingt, und wie Kommunen Teilhabe stärker als gemeinsamen Lernprozess begreifen können – insbesondere in Jugendarbeit und Gemeinwesenarbeit als zentralen Orten alltäglicher Teilhabe im Sinne der UN-BRK.
Vor dem Hintergrund der UN-BRK sowie der aktuellen SGB VIII-Reform gewinnt die
Förderung von Selbstvertretungsstrukturen junger Menschen auch auf kommunaler
Ebene an politischer, institutioneller und praktischer Bedeutung. Wird Selbstvertretung
dabei zumeist als Ausdruck demokratischer Teilhabe gerahmt, bleiben aus ungleichheits-
und partizipationstheoretischer Perspektive zentrale Fragen bislang weitgehend
ausgeblendet: Inwiefern erleben sich junge Menschen durch bestehende
Selbstvertretungsstrukturen (nicht) repräsentiert? Welche Barrieren erfahren Kinder und
Jugendliche in diesem Zusammenhang? Zudem fehlt es bislang an empirischem Wissen
über die Bedeutung mehrdimensionaler sozialer Ungleichheitsverhältnisse für den
Zugang zu und die Wahrnehmung von Selbstvertretung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Wissenslücken adressiert der Beitrag auf Grundlage von Interviews mit jungen
Menschen in Selbstvertretungen. Rekonstruiert werden Erfahrungen von Partizipation,
Zugangsbedingungen sowie Ausschlussmechanismen aus einer akteur*innenzentrierten
Perspektive. Analytisch wird hierfür der Begrib der ‚Un_Zugänglichkeit‘ eingeführt, der die
prozessuale Gleichzeitigkeit von Öbnung und Schließung, von Zugehörigkeit und Nicht-
Zugehörigkeit im Ringen um Einfluss und Sichtbarkeit in den Blick nimmt.
So kann sichtbar werden, dass Selbstvertretungen sowohl ungleichheits-
(re)produzierende als auch emanzipatorische Potentiale besitzen. Vor dem Hintergrund
der inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe stellt sich damit
insbesondere auf kommunaler Ebene die Frage, unter welchen Bedingungen
Selbstvertretungsstrukturen für junge Menschen tatsächlich zugänglich und
teilhabefördernd gestaltet werden können. Der Beitrag leistet damit einen empirischen
Beitrag zu aktuellen Debatten um inklusive lokale Teilhabestrukturen und partizipative
Prozesse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hintergrund: Soziale Unterstützung ist für Beschäftigte mit Behinderung eine wichtige Ressource bei der Arbeit und gleichzeitig Ausdruck sowie Treiber ihrer Teilhabe am Arbeitsplatz. In vielen Arbeitskontexten des allgemeinen Arbeitsmarktes herrschen jedoch (subtile) ableistische Strukturen, die den Zugang zu sozialer Unterstützung und den Aufbau unterstützender Beziehungen erschweren können. In dieser qualitativen Studie wurde untersucht, mit welchen Strategien behinderte Beschäftigte soziale Ressourcen am Arbeitsplatz beziehen und mit den eigenen Bedürfnissen in Einklang bringen.
Methoden: Insgesamt wurden 27 leitfadengestützte Interviews mit behinderten Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geführt und mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Ergebnisse: In der Auswertung zeigten sich zwei strategische Ansätze für den Aufbau und Bezug sozialer Ressourcen: 1) Soziale Ressourcen aktiv einfordern und gestalten (z. B. Bedürfnisse klar kommunizieren, nach Hilfe fragen, unpassende Hilfe ablehnen) und 2) Sich an bestehende soziale Ressourcen anpassen (z. B. überflüssige Hilfe tolerieren, geringe Erwartungen hegen, andere Personen vor unangenehmen Situationen schützen). Diese Ansätze spiegeln unterschiedliche Strategien im Umgang mit sozialen Ressourcen am Arbeitsplatz wider und zeigen auf, wie behinderte Beschäftigte die eigenen Bedürfnisse vor dem Hintergrund von sozialen Barrieren wie Unsicherheiten oder Vorurteilen verhandeln.
Schlussfolgerung: Um Beschäftigte mit Behinderung von der ständigen Aushandlung sozialer Unterstützung zu entlasten und ihnen die Inanspruchnahme sozialer Ressourcen zu erleichtern, ist es wichtig, dass soziale Barrieren im Arbeitsumfeld minimiert werden. Die entsprechende Sensibilisierung des sozialen Umfelds und die (Selbst-)Reflektion bestehender Verhaltensweisen – auch aufseiten der behinderten Person – können hierbei hilfreich sein. Dies kann den gleichberechtigten Zugang behinderter Menschen zu guten Arbeitsbedingungen im Sinne der UN-BRK sichern.
Hintergrund
Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem inklusiven Arbeitsmarkt, der die Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen anerkennt. Erst wenige quantitative (s. Abstract Poster Rambausek-Haß et al.) und qualitative (vgl. Westphal & Boga, 2023; Afeworki Abay, 2023) Studien nehmen die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen und Einwanderungsgeschichte in den Blick.
Fragestellung
Welche Faktoren fördern oder behindern aus Subjektperspektive von Menschen mit Behinderungen und Einwanderungs- inkl. Fluchtgeschichte den Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und dem Arbeitsmarkt?
Methode
Am qualitativen Forschungsprozess wirkt eine Gruppe Erfahrungsexpertinnen mit Einwanderungsgeschichte und Behinderungen an wichtigen Entscheidungsprozessen mit. Es wurden zehn Einzelinterviews mit Menschen mit Behinderungen und Einwanderungsgeschichte geführt. Das Datenmaterial wird mit der qualitativen, inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse nach Kuckartz & Rädiker (2024) ausgewertet, die Ergebnisse werden durch die Erfahrungsexpertinnen kommunikativ validiert (v. Unger, 2014, S. 63).
Ergebnisse
Als wichtiges Thema im Zugang zu LTA und dem allgemeinen Arbeitsmarkt erweist sich der Erwerb der deutschen Sprache. Dabei werden insbesondere mangelnde barrierefreie Sprachkurse sowie hohe sprachliche Zugangsvoraussetzungen zu LTA als Barrieren wahrgenommen. Als Ressource zeigen sich informelle Möglichkeiten zum Spracherwerb sowie die biographisch frühe Einbindung in das Bildungs- sowie Rehabilitations- und Teilhabesystem.
Diskussion
Es stellt sich die Frage, wie der Personenkreis über barrierefreie Sprachkurse hinaus durch kommunale sowie zivilgesellschaftliche Angebote im Spracherwerb unterstützt werden kann. Zudem wäre zu diskutieren, Angebote der beruflichen Rehabilitation auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zur Verfügung zu stellen, um gemäß dem Ansatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ frühzeitig Arbeitsplätze zu sichern.
Beschreibung:
Lehrkräfte mit (Schwer-)Behinderung haben Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung gem. § 164 Abs. 4 SGB IX. Dazu zählt auch der barrierefreie Zugang zur Arbeitsstätte.
Auch aus der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) ist die Bundesrepublik verpflichtet, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu öffentlichen Gebäuden – so auch Schulen – zu ermöglichen, vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a UN-BRK. Barrieren bestehen aufgrund von baulichen, technischen oder anderen Gestaltungen, z.B. eine Eingangstür zum Schulgebäude, die von mobilitätsbeeinträchtigten Menschen nicht ohne Hilfe geöffnet werden kann. Im Einzelfall sind häufig mehrere Akteure für den barrierefreien Zugang zuständig. Mehrfache Zuständigkeiten führen trotz gesetzlicher Koordinierungspflichten regelmäßig zu Verzögerungen in der Anspruchsumsetzung.
Fragestellung:
Geht die von mehreren Trägern – je nach Einzelfall: Land, Kommune und andere Träger – zu verantwortende Barrierefreiheit für Schulgebäude zulasten der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und lässt sich dieses Risiko verhindern?
Methode: Auswertung juristischer Literatur und aktueller Rechtsprechung unter Anwendung juristischer Methodik.
Ergebnisse:
Das Land als Arbeitgeber ist grundsätzlich vorrangig zuständig für den behinderungsgerechten Arbeitsplatz gem. § 164 Abs. 4 SGB IX, einschließlich der barrierefreien Erreichbarkeit (Kohte, Faber, 2019).
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern müsse klar zwischen der Kostenverantwortung durch den Personalkostenträger (Land als Arbeitgeber) und dem Sachkostenträger (Kommune) getrennt werden, so Art. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz. Nach diesem Urteil sind auch Aufwendungen, die zumindest mittelbar dem Personalaufwand zuzurechnen sind – konkret die Kosten für einen Türöffner für den barrierefreien Zugang – vom Land zu zahlen.
Diskussion:
Folgt man diesem Urteil, würde nur das Land als Arbeitgeber für die Kosten zur Barrierefreiheit an öffentlichen Schulen aufkommen. Das führt zu Exklusionsrisiken für Menschen mit Behinderung, denn sowohl die Kommune (z. B. aus Art. 4, 10 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz) als auch andere Träger (z.B. das Integrationsamt nach § 185 Abs. 3 SGB IX) sind dafür zuständig, diese Kosten zu tragen. Die Kostenverteilung muss zwischen den Akteuren in jedem Fall individuell kommuniziert und koordiniert werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu wahren, z. B. durch Initiative des Integrationsamtes.
Literatur:
[1] Bethke, A.,Kruse, K.,Welti, F., Barrierefreiheit , S. 171, in: Degener/Diehl (Hrsg.), Handbuch Behindertenrechtskonvention, Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe, Bonn 2015, S. 170– 88.
[2] Kohte, W., Faber, U., Kostentragung für Einbau eines behinderungsgerechten Aufzugs in Schule für gehbehinderten Lehrer, Juris PraxisReport Arbeitsrecht 2019, 40. Anm. 2.
[3] Bayerischer VGH (2023), Urteil vom 20.04.2023, 7 BV 20.1905, URL: https://openjur.de/u/2504004.html, Abruf: 12.01.2026.
Verfasserin: Anna-Lena Neufeld; Promovendin an der Universität Siegen (Philosophische Fakultät) in Kooperation mit der Fachhochschule Dortmund, (Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften); anna-lena.neufeld@fh-dortmund.de
Beschreibung: Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) führte das Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX als Verwaltungsverfahren ein, um Menschen mit Behinderung als sogenannte „Leistungsberechtigte“ im sozialrechtlichen Dreieck der Eingliederungshilfe mehr partizipative Möglichkeiten zu offerieren (vgl. Deutscher Bundestag 2016:287). In der Praxis werden wesentliche verfahrensbezogene Arbeitspakete bisweilen von Leistungserbringern übernommen (vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe 2024:11f.), die hierfür inhaltlich spezialisierte Organisationseinheiten („Teilhabemanagement“) vorhalten.
Forschungsfrage: Welche Auswirkungen hat die Vorhaltung solcher leistungserbringerverorteter Organisationseinheiten auf leistungsberechtigte Personen und Leistungserbringer?
Methode: Qualitativ-rekonstruktives Forschungsdesign in Anlehnung an die Grounded Theory; leitfadengestützte Expert:inneninterviews
Ergebnisse: Ein Ergebnis der Forschungsarbeit ist die gesamtplanerische Schlüsselrolle der Mitarbeitenden in der direkten Leistungserbringung für die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung - trotz der organisationalen Vorhaltung von Organisationseinheiten bei Leistungserbringern, die auf sämtliche Inhalte und Prozesse des Gesamtplanverfahrens spezialisiert sind.
Diskussion: Zu diskutieren ist etwa, ob es durch ein leistungserbringerverortetes Teilhabemanagement gelingt, die – vom BTHG geforderte – Personenzentrierung (siehe ausführlich Wiese 2019) umzusetzen.
Problem-/Fragestellung
Paternalistische Strukturen der Eingliederungshilfe begünstigen komplementäre immatur-juvenile Rollen (vgl. Stadel 2022; Lutz 2022). Analog prägt ‚Infantilität‘ den Blick auf Menschen mit sog. geistiger Behinderung (vgl. Trescher 2017). Wenn ihnen Anerkennung als gleichberechtigte Diskurspartner_innen verwehrt wird (vgl. bspw. im Kontext politischer Partizipation: Baumann 2023), behindert die fehlende adulte soziale Rolle gesellschaftliche Teilhabe.
Wie kann – auch im Sinne Art. 8 UN-BRK – ein Rollenwechsel unterstützt werden, der gleichberechtigte Teilhabe adulter Gesellschaftsmitglieder ermöglicht und welche Ansprüche ergeben sich dadurch an die Eingliederungshilfe?
Diskussion
Zwar widmet sich, so die These, die Heilpädagogik der Ermöglichung der Einnahme positiv besetzter Rollen (z. B. Social Role Valorization, vgl. Wolfensberger 2005) und zielt mit dem Empowerment-Prinzip darauf, paternalistischen Strukturen Selbstbefähigung entgegenzusetzen, verharrt aber i. d. R. auf Ebene individueller Kompetenzsteigerung (z. B. Entscheidungsfindung) oder singulärer Kontextfaktoren (z. B. Wohnstättennamen), statt institutionelle Strukturen, Haltungen und Maximen tiefgehend zu reflektieren und zu verändern
(vgl. Baumann i. V.).
Hierbei könnte der – in der Heilpädagogik im Gegensatz zu anderen Professionen/Disziplinen wie der Sozialen Arbeit bislang nicht rezipierte – Ansatz des Powersharings „als die ‚andere Seite‘ des Empowerments“ (Chehata & Jagusch 2020, 15) helfen, bei dem „Strukturen hin zu einer gerechteren Verteilung von Macht […] und Beteiligungschancen“ verändert werden (Nassir-Shahnian 2020, 29). Er stellt somit Ansprüche der Demokratisierung und des Machttransfers an Institutionen und Fachkräfte, um so wirklich – adulte – „Verfügung
über die eigenen Lebensumstände“ (Theunissen 2022, 27) erlangen und entsprechende Rollen einnehmen zu können.
Entsprechende Überlegungen sollen erörtert und diskutiert werden.
Literatur
Baumann, S. (2023). Politische Partizipation von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. Klinkhardt.
Baumann, S. (i. V.). Demokratisierung und Machttransfer in der Eingliederungshilfe.
Chehata, Y. & Jagusch, B. (2020). Vortext: „Wenn Wissen und Diskurs persönlich wird“ und werden sollte. In B. Jagusch & Y. Chehata (Hrsg.), Empowerment und Powersharing: Ankerpunkte – Positionierungen – Arenen (S. 9–17). Beltz.
Lutz, D. L. (2022). Teilhabe und Assistenz – Zur Bedeutsamkeit der Assistenzbeziehung für die Teilhabe an der Assistenz von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. In G. Wansing, M. Schäfers & S. Köbsell (Hrsg.), Teilhabeforschung – Konturen eines Forschungsfeldes (S. 527-543). Wiesbaden: Springer VS.
Nassir-Shahnian, N. A. (2020). Powersharing: Es gibt nichts Gutes, außer wir tun es! Vom bewussten Umgang mit Privilegien und der Verantwortlichkeit für soziale (Un-)Gerechtigkeit. In B. Jagusch & Y. Chehata (Hrsg.), Empowerment und Powersharing: Ankerpunkte – Positionierungen – Arenen (S. 29–42). Beltz.
Stadel, W. (2022). Ältere Menschen, die als „geistig behindert“ kategorisiert sind, und ihr Blick auf subtile Machtprozesse. Behindertenhilfe als Figuration gedeutet. In G. Wansing, M. Schäfers & S. Köbsell (Hrsg.), Teilhabeforschung – Konturen eines Forschungsfeldes (S. 513-526). Wiesbaden: Springer VS.
Trescher, Hendrik (2017): Von behindernden Praxen zu einer Reformulierung des Behinderungsbegriffs. In: Behindertenpädagogik 56 (3), S. 267-281.
Wolfensberger, W. (2005). Die Entwicklung des Normalisierungsgedankens in den USAund Kanada (1986). In W. Thimm (Hrsg.), Das Normalisierungsprinzip. Ein Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart eines Reformkonzepts (S. 168-186). Marburg: Lebenshilfe-Verlag.
Theunissen, G. (2022). Empowerment. Wegweiser für Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen. Eine Einführung in die Heilpädagogik, Schulpädagogik und Soziale Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit Lernschwierigkeiten und komplexen Beeinträchtigungen. Freiburg i. Br.: Lambertus.
Fragestellung: Zur Unterstützungsleistung Elternassistenz, die neben der qualifizierten Assistenz (Begleitete Elternschaft) im Bundesteilhabegesetz aufgenommen wurde, liegen kaum Forschungsbefunde vor. Im Anschluss an Teilhabe als Spielraum selbstbestimmter Lebensführung (Bartelheimer et al. 2020) wurden für das Modell der Elternassistenz Inanspruchnahmeprobleme (Zugang zur Leistung, Umsetzungsmöglichkeiten) sowie die Wahrnehmung der Elternrolle aus Sicht der Assistenznehmenden untersucht.
Methode: In kollaborativer Zusammenarbeit mit dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) wurde eine leitfadengestützte Interviewstudie mit 19 Teilnehmenden aus dem gesamten Bundesgebiet realisiert. Die inhaltsanalytische Auswertung wurde in einem Workshop des bbe kommunikativ validiert.
Ergebnisse: Elternassistenz ist noch wenig bekannt, was zu Informationsdefiziten in der Beratung führt. Der Beantragungsprozess wird als bürokratisch und anstrengend wahrgenommen. Insgesamt wird jedoch eine positive Entwicklung durch das Teilhaberecht berichtet. Die Umsetzung erfolgt über das Arbeitgebermodell oder soziale Dienste, Versorgungslücken werden von Angehörigen geschlossen. Eine Herausforderung stellt das Assistenzverhältnis an sich dar, besonders bei pädagogischen Differenzen und wenn Assistenzgebende die Elternrolle missachten.
Diskussion: Insgesamt wird Elternassistenz als Unterstützung, die die Umsetzung von Elternschaft erst ermöglicht, bewertet und die gleichzeitig mit hohem Organisationsaufwand und Eingriff in die Privatsphäre der gesamten Familie einhergeht. Verbesserungswünsche richten sich auf unkompliziertere Antrags- und Bewilligungsprozesse sowie eine flexiblere Gestaltung der Assistenzleistung. Weiterhin erscheint eine Koordination zwischen Eingliederung- und Kinder- und Jugendhilfe auch hinsichtlich der Elternassistenz erforderlich.
Beschreibung: Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine zentrale biografische Schnittstelle mit weitreichenden Entscheidungsprozessen (vgl. Walther 2016; Felbermayr 2023). Für Menschen mit komplexen Behinderungen ist der Übergang in das nachschulische Arbeitsleben trotz des gesetzlich verankerten Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben (Art. 12 GG; Art. 23 Allg. Erklärung der Menschenrechte; Art. 27 UN-BRK; § 49 SGB IX) u. a. durch Ausschlüsse vom Arbeitsmarkt, fehlende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie eingeschränkte Wahlmöglichkeiten geprägt (vgl. Ziemski 2024; Becker 2023; Terfloth Et Lamers 2013).
Im Rahmen des Promotionsvorhabens wird der bislang nicht erforschten Frage nachgegangen, wie Übergänge von welchen Akteur*innen auf welche Weise hergestellt und verhandelt werden, wie Jugendliche mit komplexen Behinderungen in Entscheidungsprozesse einbezogen sind und welche individuellen Gestaltungspraxen dabei zum Ausdruck kommen. Die Perspektive des „doing transitions" (Wanka et al. 2020) dient dabei als theoretisches Rahmenkonzept zur Analyse von Machtverhältnissen, Partizipationsmöglichkeiten und der Prozessierung von Entscheidungen (vgl. ebd.).
Das längsschnittlich angelegte ethnografische Forschungsprojekt verfolgt ein methodenplurales,
mehrdimensionales und mehrperspektivisches Vorgehen (vgl. Keeley 2019) mittels Einzelfallanalysen, bei denen Jugendliche über den gesamten Übergangsprozess hinweg begleitet werden. Kern der Erhebung ist die teilnehmende Beobachtung, die es erlaubt, auch Erfahrungen und Handlungspraxen jenseits sprachlicher Artikulation sichtbar zu machen. Im Schuljahr 2025/26 wird ein erster Einzelfall intensiv begleitet. Erste Ergebnisse aus den Datenerhebungen (in Form von teilnehmender Beobachtung bei Entwicklungsgesprächen, schulischer Berufsvorbereitung, Praktika und Förderplangesprächen sowie ethnografischen Interviews mit Eltern, Lehr- und Fachkräften und Dokumentenanalysen) sollen auf dem Kongress der Teilhabeforschung präsentiert
werden.
Mit der Ratifizierung der UN-BRK haben alle Schüler:innen in Deutschland das Recht auf eine chancengerechte
Bildung – unabhängig von (diagnostizierten) Förderbedarfen. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei den sogenannten Schulbegleitungen zu (Laubner et al. 2021, S. 7).
Insbesondere die starke Zunahme der Eins-zu-eins-Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII führte allerdings
in der Vergangenheit zu einer hohen „Erwachsenendichte“ im Unterrichtsgeschehen, zu Abhängigkeiten und Tendenzen zur Überbehütung sowie vielfältigen Stigmatisierungserfahrungen der leistungsberechtigten
Schüler:innen (Deutscher Verein 2021, S. 12 f.). Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde nun die Möglichkeit einer gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen geschaffen – und damit eine Öffnung der bis dahin starren Eins-zu-eins-Zuordnung. Dies erlaubt es Kommunen nun, fallunabhängige, infrastrukturelle Poolmodelle zu konzeptionieren und zu implementieren.
Im Rahmen einer Praxisevaluation untersuchten wir ein solches Modellprojekt systemischer Schulbegleitung
in einer Kommune in NRW. Für die Erhebung wurde eine „Mixed-Methods“-Strategie (Kuckartz 2014) verfolgt, deren zentrales Element teilnehmende Beobachtungen in acht Klassen zweier Grundschulen waren. Mittels des ethnografisch angelegten Forschungsteils konnten wir rekonstruieren, wie die Kinder die Schulbegleitungen als „gute Geister“ im Klassenraum wahrnehmen und sich die großen und kleinen Teilhabezugänge, die sich eröffnen, zu eigen machen. Der Vortrag gibt einen Einblick in die Kinderperspektive auf eine Teilhabeunterstützung, die nicht als solche markiert wird.
Literatur:
Deutscher Verein e.V. (2021): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung
von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII. Online unter: https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2021/dv-5-20_schulassistenz.pdf
Laubner, M./Lindmeier, B./Lübeck, A. (Hrsg.): Schulbegleitung in der inklusiven Schule. Grundlagen und
Praxis. 2. Auflage. Weinheim Basel: Beltz. S. 7 – 10.
Kuckartz, U. (2014): Mixed Methods. Methodologie, Forschungsdesigns und Analyseverfahren. Wiesbaden:
Springer VS.
Fragestellung: Wie zeigt sich kommunikative Vulnerabilität im Alltag älter werdender Menschen mit geistiger und komplexer Behinderung und wie kann deren kommunikative Teilhabesituation verbessert werden?
Methode: Qualitative Mehrperspektivenstudie (7 Gruppeninterviews mit Fachkräften und 12 ethnographisch angelegte Einzelfallstudien). Auswertung mittels Framework Analysis.
Ergebnisse: Kommunikative Vulnerabilität bezeichnet die Fragilität von Verständigung als situativ brüchige Kommunikationslage. Sie entsteht im Zusammenspiel altersbezogener somatischer Veränderungen sowie biografischer, sozialer und institutioneller Prägungen. Für private und professionelle Bezugspersonen ergibt sich daraus die Aufgabe, veränderte kommunikative Bedarfe sensibel zu adressieren und geeignete Hilfen passgenau bereitzustellen und in ihrer Nutzung zu begleiten. Empirisch zeigt sich jedoch, dass dies nur begrenzt gelingt, v.a. bei schleichenden Veränderungen oder erschwerenden Rahmenbedingungen. Vulnerabilität lässt sich reduzieren, wenn die Bezugspersonen partizipativ in die Gestaltung einer verständigungsfreundlichen Umgebung eingebunden und begleitet werden.
Diskussion: Die Rekonstruktion kommunikativer Vulnerabilität verbindet individuelle altersbezogene Veränderungen mit sozialen, biografischen und institutionellen Bedingungen von Verständigung und fokussiert kommunikative Teilhabebarrieren und -chancen. Die Befunde zeigen, dass Bezugspersonen Veränderungen im Alltag nicht durchgängig erkennen und in Unterstützungsangebote übersetzen können. Im Projekt KommA werden daher praxisnahe Materialien zur Einschätzung und Förderung kommunikativer Möglichkeiten entwickelt und partizipativ im Alltag erprobt
Seit 2024 steht der Teilhabesurvey der Bundesregierung für Sekundärdatenanalysen zur Verfügung. Damit wird der Forschung der Zugang zu einer bevölkerungsrepräsentativen Erhebung ermöglicht, die detaillierte Informationen zum Leben mit Beeinträchtigung und Behinderungen enthält. Die Datener-hebung orientiert sich an den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie einem ICF-basierten Konzept von Beeinträchtigung und Behinderung und ermöglicht differenzierte Einblicke in Teilhabemöglichkeiten in Deutschland; auch im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigung.
Der Vortrag präsentiert im ersten Teil die Möglichkeiten und Grenzen des Surveys aus der Forschungs-praxis; insbesondere hinsichtlich der methodischen Möglichkeiten sowie in Bezug auf die transdiszip-linäre Verschränkung von Teilhabe- und Alter(n)sforschung. Diese Verschränkung aufgreifend stellt der zweite Teil erste Ergebnisse aus der Sekundärdatenanalyse der ersten Welle der Befragung des Teilha-besurveys in Privathaushalten mit 22.065 Personen vor. Die Analysen stammen aus unseren For-schungs- bzw. Dissertationsprojekten, in welchen wir uns
a) mit der Teilhabe am Arbeitsleben im späteren Leben und
b) mit der Lebenssituation von Menschen mit spät erworbenen kognitiven Beeinträchtigungen (wie eine Demenz) beschäftigen.
Zu a): Es werden Determinanten der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen aus al-ter(n)soziologischer Perspektive präsentiert. Differenziert nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Be-einträchtigung zeigt sich, dass früh aufgetretene im Vergleich zu im höheren Alter erworbenen Behin-derungen unterschiedliche Exklusionsrisiken, Unterstützungsbedarfe und Auswirkungen auf den Er-werbsverlauf haben.
Zu b): Es wird die Deskription der Gruppe von Personen gezeigt, die im späteren Lauf ihres Lebens eine kognitive Beeinträchtigung erworben haben, sowie auf ihre Inanspruchnahme von Unterstützungsleis-tungen und spezifischen Unterstützungsbedarfe eingegangen. Damit wird eine Lebensrealität gezeigt, die bisher wenig erforscht wird und z.B. Menschen betrifft, die an Demenz erkrankt sind.
Der Vortrag schließt mit einem Fazit zu den bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Teilhabesurveys und öffnet die Diskussion für die Anwendung der Erhebung an der Schnittstelle von Teilhabe- und Al-ter(n)sforschung.
Fragestellung
Die Studie untersucht die Eignung der App-gestützten Photovoice-Methode zur partizipativen Sozialraumanalyse mit älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen im ländlichen Raum. Zentral ist die Frage, inwiefern dieser Ansatz a) die Zugänglichkeit von Beteiligungsverfahren erhöht, b) Teilhabebarrieren und -ressourcen im Sozialraum sichtbar macht und c) die Prozesseffizienz und Ergebnisqualität steigert.
Methode
Im Rahmen des Projekts „Inklusion vor Ort in Warendorf“ erkundeten die Teilnehmenden in Kleingruppen ihre Quartiere in vier ländlichen Ortsteilen. Mit Tablets und der App #stadtsache dokumentierten sie Barrieren und Ressourcen anhand von Leitfragen mittels Fotos, Videos und Audioaufnahmen. Anschließend wurden die Ergebnisse im Plenum diskutiert. Der Gesamtprozess wurde durch Fragebögen und teilnehmende Beobachtung evaluiert.
Ergebnisse
Bürger:innen im Alter und/oder mit Beeinträchtigungen konnten durch die Methode subjektiv erlebte Hindernisse und Probleme sichtbar machen. Die Nutzung der App #stadt-sache erwies sich vor allem durch zwei Aspekte als gewinnbringend: 1) die Verknüpfung von Fotos mit kurzen Audioaufnahmen, was die Auswertung erleichterte, da die Teilnehmenden den Bildkontext direkt benennen konnten und 2) die Synchronisation der Daten in Echtzeit, die eine unmittelbare Gruppendiskussion der Ergebnisse nach der Begehung ermöglichte. Vereinzelt traten während der Begehungen technische Schwierigkeiten auf.
Diskussion
Die App #stadtsache erwies sich als effektives Instrument für die partizipative Sozialraumanalyse: Sie ermöglicht die zeiteffiziente Generierung partizipativ validierter Hand-lungsempfehlungen. Dabei zeigt sich eine besondere Eignung für ländliche Räume: Die räumliche Überschaubarkeit von Dörfern erlaubt es, den Sozialraum nahezu vollständig zu erfassen und ganzheitliche Lösungen zu entwickeln. Voraussetzung ist jedoch eine adäquate technische Begleitung der Erkundung.
Fragestellung
Unabhängig von Alter, Geschlecht oder einer Behinderung fördert regelmäßige körperliche Aktivität und Sport Gesundheit und Wohlbefinden.1 Hier bestehen massive Herausforderungen zur gleichberechtigten Teilhabe. Gegenüber der Allgemeinbevölkerung zeigen Menschen mit Lernschwierigkeiten deutlich geringere körperliche Aktivitäten auf und sind im Vereinssport stark unterrepräsentiert.2 In Graz und in Bielefeld wurden unabhängig voneinander Programme zur Förderung der körperlichen Aktivität und bewegungsbezogener Gesundheitskompetenzen sowie zur Öffnung der Welt des organisierten Sports partizipativ entwickelt.3 Die Programme werden nun im 18monatigen von der EU geförderten Forschungsprojekt PASpo-ID zusammengeführt (Start 01/2026). Das Ziel ist weitere Erkenntnisse zu allgemeinen Erfolgsfaktoren zur Bewegungsförderung von Menschen mit Lernschwierigkeiten zu gewinnen. Hieran angelehnt möchte die Forschungswerkstatt gemeinsam diskutieren:
1) Welche Erfolgsfaktoren der Programme sind konsistent, welche kontextualisiert zu betrachten?
2) Wie gelingt die Gewährleistung der partizipativen Programmgestaltung?
3) Wie lässt sich die Barrierefreiheit der Ergebnisse sicherstellen?
Inhaltliche & methodische Gestaltung
Den Hauptteil der Forschungswerkstatt bildet eine moderierte und interaktive Methode aus Stationen mit Anwendungsbeispielen und Summary Matrix. Die Werkstatt wird von Teilnehmenden mit Lernschwierigkeiten aktiv begleitet.
Als Grundlage erfolgt beginnend eine allgemeine Projekteinführung mit aktuellen Erkenntnissen und Herausforderungen der Programmzusammenführung (10 Min.).
Anschließend werden die Teilnehmenden in Kleingruppen aufgeteilt. Um die Teilnehmenden aktiv mit ihrer Perspektive einzubeziehen, tauschen sie ihre Gedanken und Erfahrungen zu den genannten Fragestellungen an verschiedenen Stationen mit Anwendungsszenarien aus dem Projekt aus. Die Stationen sind inhaltlich durch verschiedene Herausforderungen gekennzeichnet die sich aus der praktischen Durchführung des Projekts sowie den dabei gewonnenen Erfahrungen ergeben. Um bedeutsame Aussagen festzuhalten werden begleitend Notizen gemacht (Moderationskarten) (50 Min.).
In einer Zwischenphase werden die Notizen der einzelnen Stationen zu einer Summary Matrix zusammengefasst (10 Min.). Dies kann durch Gruppierung ähnlicher Ideen, Identifizierung von Mustern oder Erstellung von Kategorien geschehen.
Die Teilnehmenden der Werkstatt analysieren die erstellte Matrix und diskutieren erkennbare Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Muster, mit dem Ziel Kernbotschaften aus den Impulsen zu generieren (20 Min.).
Ergebnissicherung
Durch Kernbotschaften und Summary Matrix liegt das gemeinsam mit Teilnehmenden co-kreativ entwickelte Ergebnis der Gesamtdiskussion vor. Zur Ergänzung werden Fotos der einzelnen Stationen inklusive Notizen gemacht. Für die Projektdurchführung wird anhand der Ergebnissicherung ein Protokoll erstellt, welches interessierten Teilnehmenden offen zur Verfügung steht.
Literatur:
Schuch, F. B., Vancampfort, D., Firth, J., Rosenbaum, S., Ward, P. B., Silva, E. S., Hallgren, M., Ponce De Leon, A., Dunn, A. L., Deslandes, A. C., Fleck, M. P., Carvalho, A. F., & Stubbs, B. (2018). Physical Activity and Incident Depression: A Meta-Analysis of Prospective Cohort Studies. The American journal of psychiatry, 175(7), 631–648. https://doi.org/10.1176/appi.ajp.2018.17111194
Dairo, Y. M., Collett, J., Dawes, H., & Oskrochi, G. R. (2016). Physical activity levels in adults with intellectual disabilities: A systematic review. Preventive medicine reports, 4, 209–219. https://doi.org/10.1016/j.pmedr.2016.06.008
Mauro, A., Bruland, D., & Latteck, Ä.-D. (2021). “With Enthusiasm and Energy throughout the Day”: Promoting a Physically Active Lifestyle in People with Intellectual Disability by Using a Participatory Approach. International Journal of Environmental Research and Public Health, 18(23), 12329. https://doi.org/10.3390/ijerph182312329
Fragestellung
Junge Menschen mit Behinderungserfahrung sind Im Bereich der Kinderschutzpolitik auf kommunaler Ebene aufgrund des stark versäulten Systems sozialer Sicherung vielfach nicht gut im Blick. Für die politisch gewollte inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sind auf kommunaler und organisationaler Ebene entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen wirksam vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geschützt sind (Art. 16 UN-BRK). Auch für den Bereich der (partizipativen) Forschung unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung fehlen bislang entsprechende Schutzkonzepte. Drittmittelgeber in der Forschung (z. B. die EU-Kommission) fordern solche Konzepte inzwischen berechtigterweise auch von Hochschulen und Forschungsinstituten ein.
Frage und Ziel der Diskussionsrunde
Ausgehend von Erfahrungen in Forschungsprojekten zum inklusiven Kinderschutz sollen Anforderungen an (inklusive) Schutzkonzepte in der Teilhabeforschung diskutiert werden. Der Fokus wird dabei über die Zielgruppe Kinder und Jugendliche hinaus auf Personengruppen gelenkt, die als „besonders vulnerabel“ gelten.
Inhaltliche und methodische Gestaltung
Drei kurze Präsentationen, beginnend mit einem Überblick über den internationalen Stand der Forschung zum Kinderschutz für Kinder mit Behinderungen, zeigen die unterschiedlichen System- und Organisationslogiken in der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe und in lokalen Netzwerken zum Kinderschutz auf, die selbst als Risikofaktoren identifiziert werden können. Daran schließt sich eine Reflexion zum Begriff der Vulnerabilität (in der Forschung) an. Ergänzt um die Forschungserfahrungen der an der Forschungswerkstatt Teilnehmenden werden generelle Risiken für sog. vulnerable Gruppen in der (partizipativen) Forschung diskutiert. Bausteine eines wirksamen Schutzkonzeptes für die Forschung werden entlang der üblichen Arbeitsschritte in Forschungsprojekten gemeinsam entwickelt.
Ergebnissicherung
Die in der Diskussion erarbeiteten Empfehlungen zu Bausteinen eines Schutzkonzeptes für Projekte der Teilhabeforschung werden verschriftlicht und sollen in ein institutionelles Schutzkonzept der Hochschule für den Bereich der Forschung einfließen. Eine weitere Diskussion in entsprechenden Arbeitsgruppen des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung ist erwünscht.
KI-gestützte Assistenzsysteme bieten zahlreiche Chancen für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben, können jedoch je nach Einsatzszenario auch ganz praktische Hürden oder Risiken bergen. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt KI-Kompass Inklusiv (2022-2027) bietet mit dem Format „Technologie-Demonstration“ die Möglichkeit, KI-Technologien für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben nicht nur in der Theorie zu erfahren, sondern auch in der Praxis zu erproben. Zudem werden die Teilnehmenden der Technologie-Demonstrationen an die Entwicklung konkreter Einsatzszenarien von KI-Technologien für Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt herangeführt.
Methodische Gestaltung: In der Forschungswerkstatt können die Teilnehmenden das Format Technologie-Demonstration kennenlernen. Es werden zunächst ausgewählte aktuell am Markt verfügbare KI-Technologien ausprobiert. Dabei können die Teilnehmenden in einem geschützten Rahmen deren Potenziale und Grenzen austesten und diskutieren. Im zweiten Teil werden konkrete Einsatzszenarien der erlebten Technologien zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erarbeitet, die auch die Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Implementierung von KI-Technologien in Unternehmen in den Blick nehmen. Die Ergebnisse werden anschließend vorgestellt und diskutiert.
Ablauf der Forschungswerkstatt (90 Minuten, max. 20 Teilnehmende):
- 5 Min. Begrüßung und Vorstellung des Formats
- 30 Min. Vorstellung und Erprobung der KI-Technologien an zwei Stationen mit jeweils zwei Technologien
- 30 Min. Entwicklung von Eisatzszenarien in Kleingruppen
- 25 Min. Diskussion der entwickelten Einsatzszenarien
Ergebnissicherung: Die Szenarien werden anhand eines KI-Canvas systematisch und strukturiert entwickelt und dokumentiert. Die im Rahmen der Forschungswerkstatt gewonnen Erkenntnisse über die Einschätzung der Teilnehmenden zu Chancen und Risiken der vorgestellten Technologien, die entwickelten Einsatzszenarien, aber auch die individuellen Wissensbedarfe in Bezug auf KI-Technologien im Kontext von Teilhabe am Arbeitsleben werden ausgewertet und fließen in die Weiterentwicklung der Angebote und Formate des Forschungsprojekts KI-Kompass Inklusiv ein.
Fragestellung: Erworbene Hirnschädigungen gehören zu den häufigsten Ursachen von Behinderungen. Neuro-Rehabilitation zielt neben der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit auf die Förderung von Teilhabe und Lebensqualität. Bisher ist unzureichend untersucht, wie sich Teilhabe nach der Neuro-Rehabilitation entwickelt. Dieses Wissen ist jedoch essenziell, um die Lebensrealität im Sozialraum zu verstehen und bedarfsorientierte Unterstützungsangebote zu machen.
Methode: Mit Daten einer laufenden prospektiven Langzeitstudie (n = 30, M = 48 Jahre, Range 22-69 Jahre; 43% Frauen) wird der Zusammenhang von Teilhabebeeinträchtigungen (IMET) und Lebensqualität (QOLIBRI-OS) beim Übergang aus der Neuro-Rehabilitation in den Sozialraum exploriert. Basierend auf Korrelations-Analysen wurde der Zusammenhang von IMET und QOLIBRI-OS vor Auszug (T0) sowie drei (T3) und sechs (T6) Monate danach bestimmt.
Ergebnisse: Personen, die mehr Teilhabebeeinträchtigungen berichten, berichteten eine geringere Lebensqualität, aber der Zusammenhang ist abhängig vom Versorgungssetting. Vor dem Auszug zeigt sich ein mittlerer negativer Zusammenhang (rT0 = -0.46, p < .05). Drei und sechs Monate danach zeigen sich starke negative Assoziationen (rT3 = -0.76, p < .001; rT6 = -0.69, p < .001).
Diskussion: Größere Teilhabebarrieren im Sozialraum könnten den stärkeren Zusammenhang zwischen wahrgenommenen Teilhabebeeinträchtigungen und geringer Lebensqualität gegenüber der Langzeitrehabilitation erklären. Daher ist es wichtig, Teilhabe in der ambulanten Nachsorge zu berücksichtigen.
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ist eine schwere, chronische Multisystemerkrankung mit ausgeprägter Belastungsintoleranz (Post-Exertional Malaise), kognitiven und vegetativen Symptomen. Trotz wachsender Evidenz bestehen erhebliche Versorgungsdefizite sowie sozialrechtliche und institutionelle Anerkennungsprobleme. Der Vortrag bietet eine Analyse der sozialen Teilhabe von Menschen mit ME/CFS aus gesundheitswissenschaftlich-interdisziplinärer und kommunal-sozialpolitischer Perspektive. Grundlage sind 41 qualitative Interviews zur Lebenssituation Betroffener in verschiedenen Lebensbereichen.
Theoretisch stützt sich der Vortrag auf die ICF, die Teilhabe als Ergebnis des Zusammenspiels von gesundheitlicher Beeinträchtigung und Umweltfaktoren begreift. Ergänzend werden sozialepidemiologische Ansätze zu gesundheitlicher Ungleichheit sowie menschenrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz, herangezogen.
Im Fokus steht die kommunale Ebene als zentraler Handlungsraum für Inklusion und Daseinsvorsorge. Am Beispiel des Selbsthilfevereins Fatigatio e. V. wird die Rolle dieses Akteurs in der Zivilgesellschaft verdeutlicht, da er lokal, auf Landes- und Bundesebene organisiert ist. Kommunen gestalten Bildungs-, Mobilitäts- und Unterstützungsinfrastrukturen und beeinflussen damit maßgeblich Teilhabechancen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass kommunale Steuerungsinstrumente wie Sozialplanung, intersektorale Kooperation und Beteiligungsformate weiterentwickelt werden sollten, um Menschen mit ME/CFS besser zu erreichen.
In der Studie wurden zentrale Lebensbereiche wie Bildung, Ausbildung und Beruf, unabhängige Lebensführung und Mobilität untersucht. Flexible Bildungs- und Arbeitsmodelle sowie digitale und integrierte Versorgungsansätze eröffnen Chancen, während Wissensdefizite, fragmentierte Zuständigkeiten und bürokratische Hürden Teilhabe einschränken. Insgesamt wird deutlich, dass Teilhabechancen wesentlich von institutionellen und kommunalpolitischen Rahmenbedingungen abhängen und eine stärkere intersektorale Kooperation sowie konsequente Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen erfordern.
Die im Beitrag vorgestellte Studie rückt, geleitet von der Fragestellung Wie erleben Personen nach erfahrener Hirnschädigung ihre Partizipation und Partizipationsmöglichkeiten? (Lake 2025:11), die Relevanz sozialer Beziehungen in den Fokus. Durch die „Verzahnung von Teilhabe- und Netzwerkforschung“ (ebd.:380) und die Anwendung einer erweiterten Qualitativen Strukturalen Analyse (Herz et al. 2015) wird dabei gezeigt, wie eine Annäherung an das subjektive Partizipationserleben über soziale Netzwerke gelingen kann.
Ausgehend von einem Partizipationsverständnis, das die strukturelle Dimension der Teilhabe und die individuelle handlungsorientierte Dimension der Teilnahme vereint (Beck et al. 2018:19), geht die Studie über die Betrachtung von strukturellen und kontextuellen Aspekten hinaus und berücksichtigt sowohl „individuell-subjektive[n] Sinnstrukturen und Relevanzen [als] auch kollektive Erfahrungen“ (Dederich und Dietrich 2022:59) von Menschen nach erfahrener Hirnschädigung, die sich im Ergebnis in vier Motiven gelebter Partizipation konstituieren (Lake 2025:380).
Für den Theoriediskurs der Teilhabeforschung sowie die fachliche Praxis ergeben sich aus den Erkenntnissen „nicht nur Potenziale im Hinblick auf die Relevanz einer gesteigerten Netzwerksensibilität“ (ebd.:388). Vielmehr erscheint eine gesteigerte Netzwerksensibilität notwendig, um an die subjektiven Sinnstrukturen anschlussfähige, partizipationsfördernde Angebote zu schaffen, die Teilhabemöglichkeiten aufzeigen und zur Teilnahme motivieren (ebd.:388 f.).
Beck, Iris, Meike Nieß und Katharina Silter. 2018. „Partizipation als Bedingung von Lebenschancen“. S. 17–41 in Partizipation – Teilhabe – Mitgestaltung: interdisziplinäre Zugänge, herausgegeben von G. Dobslaw. Opladen, Berlin, Toronto: Budrich UniPress.
Dederich, Markus und Cornelie Dietrich. 2022. „Das Subjekt der Teilhabe - Ein Orientierungsversuch“. Teilhabe - Die Fachzeitschrift der Lebenshilfe 61(2):54–61.
Herz, Andreas, Inga Truschkat und Luisa Peters. 2015. „How to do qualitative strukturale Analyse? Die qualitative Interpretation von Netzwerkkarten und erzählgenerierenden Interviews“. Forum: Qualitative Social Research 16(1).
Lake, Katrin. 2025. „Gelebte Partizipation nach erfahrener Hirnschädigung. Eine erweiterte Qualitative Strukturale Analyse sozialer Netzwerke“. angenommene und unveröffentlichte Dissertation, Leibniz Universität Hannover, Hannover.
Für eine evidenzbasierte Politik zur Umsetzung der UN-BRK ist verlässliches Wissen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vonnöten (Tabbara & Maschke 2023). Die UN-BRK fordert daher in Art. 31 Abs. 1 die Vertragsstaaten zur „Sammlung geeigneter Informati-onen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten“ auf. Diese sollen es den Staaten „ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens aus-zuarbeiten und umzusetzen“.
Interessant ist nun, wie die Vertragsstaaten dieser Verpflichtung nachkommen. Der Beitrag untersucht die Entwicklung von Surveys zu Behinderung und Teilhabe in ausgewählten Län-dern auf der Basis einer Literaturstudie und fokussiert dabei die Operationalisierung von Be-hinderung und Teilhabe. Welche Konzepte liegen den Surveys zugrunde? Inwiefern erschei-nen die Daten international vergleichbar?
Der Beitrag geht dabei insbesondere auf zwei Ansätze zur Messung von Behinderung ein, die auf eine Vereinheitlichung und bessere Vergleichbarkeit der Daten zielen: den Ansatz der sog. „Washington Group on Disability Statistics“ und den „Model Disability Survey“ von WHO und Weltbank (Sabariego et al. 2015; Groce 2018). Die Entwicklung dieser Instrumente wird vor dem Hintergrund der „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF der WHO 2001) nachvollzogen, analysiert und bewertet. Anschließend wird das Mess-konzept des deutschen Teilhabesurveys („Repräsentativbefragung zu Teilhabe von Men-schen mit Behinderungen“; BMAS 2022) vor diesem Hintergrund eingeordnet.
Der Beitrag zeigt auf, dass sich im internationalen Raum noch kein eindeutiger „Goldstan-dard“ für die Messung von Behinderung abzeichnet (Schäfers 2024). Es lassen sich aber Wege skizzieren, wie eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Surveydaten zu Be-hinderung und Teilhabe erreicht werden kann.
Kontakt
Prof. Dr. Markus Schäfers
Professor für Rehabilitation und Teilhabe im Sozialraumbezug
Hochschule Fulda, Fachbereich Sozialwesen Leipziger Straße 123, 36037 Fulda
E-Mail: Markus.Schaefers@sw.hs-fulda.de
Literatur
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2022): Abschlussbericht Repräsenta-tivbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. https://www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-598-abschlussbericht-repraesentativumfrage-teilhabe.pdf
Groce, Nora Ellen (2018): Which one to use?: The Washington Group Questions or The Model Disability Survey. https://www.ucl.ac.uk/population-health-sciences/sites/population_health_ sciences/files/the_washington_group_questions_and_the_model_disabilty_survey_-groce-ucl-18-2-19-_version_for_publication_0.pdf
Sabariego, Carla; Oberhauser, Cornelia; Posarac, Aleksandra; Bickenbach, Jerome; Kostanjsek, Ne-nad; Chatterji, Somnath et al. (2015): Measuring Disability: Comparing the Impact of Two Data Col-lection Approaches on Disability Rates. In: International journal of environmental research and pub-lic health 12 (9), S. 10329–10351.
Schäfers, Markus (2024): Zur Messung von Behinderung in der Teilhabebefragung und Teilhabe-berichterstattung. In: Die Rehabilitation 63 (5), 316–322.
Tabbara, Annette; Maschke, Michael (2023): Teilhabeforschung: menschenrechtsbasiert und partizi-pativ. In: RP Reha 10 (4), 5–9.
WHO – World Health Organization (2001): International Disability and Health (ICF). Geneva: WHO.
Mit der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (Teilhabesurvey) wurde in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) eine Grundlage geschaffen, repräsentative und belastbare Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu erheben.
Der Teilhabesurvey ist die bislang größte bundesweite Erhebung zur Teilhabe in Deutschland. Die ersten beiden Wellen wurden vom infas-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.
Vorrangiges Ziel ist es, umfassende und verlässliche Informationen zur Teilhabe in zentralen Lebensbereichen – wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freizeit – bereitzustellen. Berücksichtigt werden dabei nicht nur Menschen mit anerkannter (Schwer-)Behinderung, sondern auch Personen mit längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einschließlich chronischer Erkrankungen. Behinderung wird nach der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Umweltfaktoren verstanden. Der empirische Vergleich mit Menschen
ohne Beeinträchtigung macht spezifische Problemlagen sichtbar.
In den ersten beiden Wellen wurden über 27.000 Personen befragt – in Privathaushalten sowie in besonderen Wohnformen und sonstigen Einrichtungen. Dem Survey liegt ein Panelansatz mit wiederholten Befragungen im Mixed-Methods-Design zugrunde. Zudem wurden schwer erreichbare Gruppen einbezogen, etwa wohnungslose Menschen sowie taubblinde und hörsehbeeinträchtigte Personen, die über übliche Stichprobenverfahren kaum erreicht werden.
Die mit dem Teilhabesurvey gewonnenen Daten ermöglichen Aufschluss über Teilhabechancen und Barrieren. Der Vortrag stellt Design und Inhalte der Studie vor und präsentiert zentrale Ergebnisse aus der zweiten Welle des Teilhabesurvey.