Überarbeitung eines Konzepts/ Verfahrens zur Teilhabeplanung und des individuellen Teilhabeplaninstruments für Kinder und Jugendliche gemäß der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz Laufzeit: 05 bis 10/2020 |
Mit der Umsetzung des BTHG haben sich die Anforderungen an die Ermittlung des Rehabilitationsbedarf und an die Koordination von unterschiedlichen Leistungen (Teilhabeplanung) für alle Rehabilitationsträger verändert. Für die Träger der Eingliederungshilfe werden zudem detaillierte Vorgaben gemacht. Eine Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und im Falle des Zusammenwirkens mehrerer Reha-Träger eine individuelle Teilhabeplanung ist nun für alle Leistungsberechtigten, also auch für Kinder und Jugendliche, verbindlich. Während im Bereich der Teilhabeplanung für Erwachsene bereits langjährige Erfahrungen vorliegen, bestehen hinsichtlich der Entwicklung von Instrumenten für die Bedarfsermittlung, Teilhabe- und Gesamtplanung für Kinder und Jugendliche erhebliche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund hat das Sozialministerium in Rheinland-Pfalz die Weiterentwicklung eines Instrumentes und Verfahren ausgeschrieben und dem ZPE den Auftrag dazu erteilt.
https://mastd.rlp.de/de/unsere-themen/soziale-sicherung/sozialhilfe/gesamt-und-teilhabeplanung/
Ansprechpersonen: Frank Liekmeier, Albrecht Rohrmann