Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen Laufzeit: 2013 bis 2019 |
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert die Vertragsstaaten auf „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“ (Artikel 29). Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich in ihrem ersten Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention verpflichtet, die „die Voraussetzungen für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen unseres Landes [zu] verbessern und auf eine Grundlage stellen, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention standhält“. Zu diesem Zweck wurde von der LAG SELBSTHILF NRW ein Projekt entwickelt, in dem die Vertretungsstrukturen in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen zur Verbesserung erarbeitet sowie Schulungsangebote für Kommunen entwickelt und erprobt. Das Projekt wurde vom ZPE der Uni Siegen über zwei Projektphasen wissenschaftlich begleitet.
https://www.lag-selbsthilfe-nrw.de/projekt/mehr-partizipation-wagen/
Ansprechpersonen: Matthias Kempf, Albrecht Rohrmann