Bei Studierenden und in der Praxis der Sozialen Arbeit herrscht oft Unsicherheit, wer Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention hat und welche anderen Möglichkeiten der Schutzgewährung im und außerhalb des Asylverfahrens für Schutzsuchende bestehen. Die Veranstaltung beschäftigte sich mit dem Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention, dem vorübergehenden Schutzstatus auf der Grundlage der EU-Massenzustrom-Richtlinie für Flüchtende aus der Ukraine sowie der Bedeutung von rechtlicher Beratung für den Schutz und die Rechte von Geflüchteten.